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   BVerwG, 11.09.1978 - 7 B 173.78   

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BVerwG, 11.09.1978 - 7 B 173.78 (https://dejure.org/1978,1586)
BVerwG, Entscheidung vom 11.09.1978 - 7 B 173.78 (https://dejure.org/1978,1586)
BVerwG, Entscheidung vom 11. September 1978 - 7 B 173.78 (https://dejure.org/1978,1586)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zustellung durch Empfangsbekenntnis - Unterschrift - Paraphe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.1971 - X ZB 15/71

    Unterschrift bei einem Empfangsbekenntnis

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1978 - 7 B 173.78
    Insbesondere ist nicht entscheidungserheblich, ob bei einer Zustellung nach § 5 Abs. 2 VwZG nur geringere Anforderungen gestellt zu werden brauchen als bei einer Zustellung nach § 198 Abs. 2 ZPO (vgl. BGHZ 57, 160 [163] einerseits und Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Januar 1972 - BVerwG 4 C 41.70 - in NJW 1972, 1435 [1436] andererseits), und ob für die Wirksamkeit einer Zustellung nach § 5 Abs. 2 VwZG die (volle) Unterschrift auf dem Empfangsbekenntnis erforderlich ist oder die Unterzeichnung mit einer Paraphe genügt.

    Die Unterschrift besteht danach nicht nur aus den Buchstaben "Dr. R." - auch nicht, wie es in der Entscheidung BGHZ 57, 160 der Fall war, lediglich aus den Anfangs- und Endbuchstaben eines längeren Namens -, sondern neben den Buchstaben "Dr. R." noch aus weiteren, im einzelnen allerdings nicht lesbaren Zeichen.

    Diese Würdigung steht nicht im Widerspruch zu dem erwähnten Urteil des BGH in BGHZ 57, 160, das die Unterschrift auf einem Empfangsbekenntnis bei der Zustellung nach § 5 Abs. 2 VwZG "mit dem vollen Namen" für erforderlich hält.

  • BSG, 27.08.1971 - 11 RA 112/71

    Zustellung an Rechtsanwalt - Fehlender Zustellungsvermerk - Übersendung zum

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1978 - 7 B 173.78
    So ist - anders als im Fall des § 6 VwZG (vgl. dort Satz 2) - bei der Zustellung nach § 5 Abs. 2 VwZG ein Vermerk nicht erforderlich, daß die Übersendung zum Zwecke der Zustellung geschieht (so auch Beschluß des Bundessozialgerichts vom 27. August 1971 in NJW 1971, 2248).
  • BVerwG, 07.01.1972 - IV C 41.70

    Voraussetzungen für eine Entbehrlichkeit des Vorverfahrens - Voraussetzungen für

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1978 - 7 B 173.78
    Insbesondere ist nicht entscheidungserheblich, ob bei einer Zustellung nach § 5 Abs. 2 VwZG nur geringere Anforderungen gestellt zu werden brauchen als bei einer Zustellung nach § 198 Abs. 2 ZPO (vgl. BGHZ 57, 160 [163] einerseits und Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Januar 1972 - BVerwG 4 C 41.70 - in NJW 1972, 1435 [1436] andererseits), und ob für die Wirksamkeit einer Zustellung nach § 5 Abs. 2 VwZG die (volle) Unterschrift auf dem Empfangsbekenntnis erforderlich ist oder die Unterzeichnung mit einer Paraphe genügt.
  • BVerwG, 12.10.1984 - 1 B 57.84

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Versäumung der Klagefrist - Übermittlung

    Demgemäß erfordert auch das Empfangsbekenntnis keine Erklärung, daß in diesem Sinne das Schriftstück als zugestellt angenommen werde (Beschluß vom 11. September 1970 - BVerwG 7 B 173.78 Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 5; BGH, VersR 1978, 668).
  • BVerwG, 20.03.1985 - 8 B 32.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

    Die Revision kann auch nicht wegen Abweichung von den dafür in der Beschwerdeschrift bezeichneten Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 1970 - I WB 136.69 - (BVerwGE 43, 113 [115]) und vom 11. September 1978 - BVerwG 7 B 173.78 - (Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 5) zugelassen werden.
  • BVerwG, 20.03.1985 - 8 B 30.85

    Übertragung der Verwaltungskompetenz für die Festsetzung und Erhebung der

    Die Revision kann auch nicht wegen Abweichung von den dafür in der Beschwerdeschrift bezeichneten Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 1970 - I WB 136.69 - (BVerwGE 43, 113 [115]) und vom 11. September 1978 - BVerwG 7 B 173.78 - (Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 5) zugelassen werden.
  • BVerwG, 20.03.1985 - 8 B 31.85

    Übertragung der Verwaltungskompetenz für die Festsetzung und Erhebung der

    Die Revision kann auch nicht wegen Abweichung von den dafür in der Beschwerdeschrift bezeichneten Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 1970 - I WB 136.69 - (BVerwGE 43, 113 [115]) und vom 11. September 1978 - BVerwG 7 B 173.78 - (Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 5) zugelassen werden.
  • OVG Niedersachsen, 23.12.2009 - 8 LA 211/09

    Berufungszulassung, Aufenthaltserlaubnis, Bleiberecht, Altfallregelung, Roma,

    Lesbar muss die Unterschrift hingegen nicht sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.9.1978 - 7 B 173.78 -, Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 5; Kopp/Schenke, VwGO, § 81, Rn. 7, jeweils m.w.N.).
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